Gute und wichtige Frage – gerade in der Landwirtschaft kann schnell etwas passieren, das große finanzielle Folgen nach sich zieht.
Österreich und Deutschland: Keine Pflicht, aber starke Empfehlung
Grundsätzlich gilt in beiden Ländern: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Landwirte weder in Österreich noch in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Dennoch ist sie dringend zu empfehlen, denn landwirtschaftliche Betriebe tragen ein erhöhtes Risiko für Schäden, die Dritte betreffen – etwa durch Tiere, Maschinen, Fahrzeuge oder Tätigkeiten auf Feldern und öffentlichen Wegen.
In der Praxis kann es aber Unterschiede geben:
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In Deutschland verlangen manche Behörden oder Förderstellen bei bestimmten Betriebsformen (z. B. Direktvermarktung, Reitbetriebe, Veranstaltungen auf dem Hof) zwingend eine entsprechende Versicherung.
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In Österreich ist die Betriebshaftpflicht oft Teil einer landwirtschaftlichen Bündelversicherung, die auch Ertragsausfall, Gebäude, Maschinenbruch usw. abdeckt. Auch hier gilt: Bei bestimmten Tätigkeiten (z. B. Urlaub am Bauernhof, Schulklassenbesuche, Einsatz großer Maschinen auf öffentlichen Straßen) kann eine Absicherung zur Voraussetzung für Genehmigungen oder Förderungen werden.
Wovor schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Dritten durch betriebliche Tätigkeiten entstehen – z. B. wenn ein Ast auf ein Auto fällt, ein Tier ausbricht und einen Unfall verursacht oder eine Maschine Schaden an fremdem Eigentum anrichtet. Ohne Versicherung haftet der Betrieb bzw. der Eigentümer mit dem eigenen Vermögen – das kann im Ernstfall existenzbedrohend sein.
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Fazit: Auch wenn nicht verpflichtend – eine Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Landwirtschaft so sinnvoll wie ein Traktor von Bulla auf dem Acker. 
Viele Grüße!