Hey Rosenblüte,
grundsätzlich haben Mieter das Recht, das Türschloss ihrer Mietwohnung auszutauschen, ohne den Vermieter darüber zu informieren. Dieses Recht ergibt sich aus dem Hausrecht und dem Recht auf Privatsphäre. Schließlich ist die Wohnung während des Mietverhältnisses der private Rückzugsort des Mieters, zu dem der Vermieter keinen unberechtigten Zugang haben darf. Das bedeutet, dass man zum Beispiel nach einem Verlust des Schlüssels oder aus Sicherheitsgründen ein neues Schloss einbauen kann.
Wichtig ist dabei, dass das alte Schloss aufbewahrt wird, um es beim Auszug wieder einzubauen. Andernfalls könnte der Vermieter beim Auszug Schadensersatz fordern, wenn er seine Wohnung mit dem Originalschloss zurückverlangt. Zudem sollte man beim Austausch darauf achten, dass weder die Bausubstanz noch die Tür selbst beschädigt wird.
Es kann auch hilfreich sein, den Vermieter über den Austausch zu informieren, auch wenn dies nicht zwingend notwendig ist. Im besten Fall wird sogar eine schriftliche Bestätigung eingeholt. Es gibt viele Mieter, die sich sicherer fühlen, wenn sie ihr eigenes Schloss eingebaut haben. Manche Vermieter bieten auch von sich aus an, ein neues Schloss austauschen Mietwohnung, wenn ein Schlüssel verloren wurde.
Falls es sich jedoch um eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einer Schließanlage handelt, kann der Austausch problematisch sein. Hier könnte der Vermieter Einspruch erheben, wenn der neue Schlüssel nicht kompatibel ist. In solchen Fällen sollte man unbedingt vorher mit dem Vermieter Rücksprache halten.