Hallöchen! Eine Schenkung an Kinder zu Lebzeiten ist eine kluge Möglichkeit, Vermögen frühzeitig zu übertragen und Erbschaftssteuer zu sparen. In Deutschland gibt es einen steuerlichen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil und Kind – das heißt, dass ein Elternteil seinem Kind diesen Betrag steuerfrei schenken kann. Wird die Grenze überschritten, fällt Schenkungssteuer an, deren Höhe vom überschüssigen Betrag abhängt. Schenkungen müssen dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden, damit keine Steuerhinterziehung vorliegt. Eine wichtige Regel ist, dass der Freibetrag alle 10 Jahre neu genutzt werden kann – somit kann eine schrittweise Vermögensübertragung steuerfrei erfolgen. Wer Immobilien oder größere Geldbeträge verschenken möchte, sollte dies notariell festhalten, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Besonders bei Immobilien kann ein Nießbrauchrecht für die Eltern sinnvoll sein, sodass sie weiterhin dort wohnen oder Mieteinnahmen erhalten. Falls mehrere Kinder da sind, sollte darauf geachtet werden, dass es zu keinen Streitigkeiten kommt – eine klare Regelung ist hier wichtig. Generell lohnt es sich, einen Steuerberater oder Notar hinzuzuziehen, um rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden.