Wenn du deinen Kindern zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchtest, ist es wichtig, die geltenden Freibeträge und steuerlichen Regelungen zu beachten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. In Deutschland beträgt der Freibetrag für Schenkungen an Kinder 400.000 € pro Kind alle zehn Jahre. Das bedeutet, dass du innerhalb von zehn Jahren bis zu 400.000 € an jedes deiner Kinder steuerfrei übertragen kannst. Nach Ablauf dieser Frist steht der Freibetrag erneut zur Verfügung.
Schenkungen müssen grundsätzlich dem Finanzamt angezeigt werden, auch wenn der Wert unterhalb des Freibetrags liegt. Die Anzeige sollte innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung erfolgen. Wenn die Schenkung jedoch notariell beurkundet wurde, entfällt diese Anzeigepflicht.
Um rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Schenkung vertraglich zu regeln. Ein notarieller Vertrag schafft Klarheit und verhindert mögliche Streitigkeiten, insbesondere bei größeren Vermögenswerten wie Immobilien. Es ist daher ratsam, sich vor der Durchführung einer Schenkung von einem Notar oder Steuerberater beraten zu lassen. In Augsburg bietet Haack & Schubert Notar professionelle Unterstützung bei der rechtssicheren Gestaltung von Schenkungen an. Schau dich dort um.