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Hallo zusammen,

wie kann man eine Schenkung an Kinder zu Lebzeiten richtig durchführen? Welche Freibeträge gibt es und muss man eine Schenkung beim Finanzamt melden? Ich möchte meinen Kindern etwas übertragen und möchte wissen, worauf ich achten muss.

2 Antworten

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Hallöchen! Eine Schenkung an Kinder zu Lebzeiten ist eine kluge Möglichkeit, Vermögen frühzeitig zu übertragen und Erbschaftssteuer zu sparen. In Deutschland gibt es einen steuerlichen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil und Kind – das heißt, dass ein Elternteil seinem Kind diesen Betrag steuerfrei schenken kann. Wird die Grenze überschritten, fällt Schenkungssteuer an, deren Höhe vom überschüssigen Betrag abhängt. Schenkungen müssen dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden, damit keine Steuerhinterziehung vorliegt. Eine wichtige Regel ist, dass der Freibetrag alle 10 Jahre neu genutzt werden kann – somit kann eine schrittweise Vermögensübertragung steuerfrei erfolgen. Wer Immobilien oder größere Geldbeträge verschenken möchte, sollte dies notariell festhalten, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Besonders bei Immobilien kann ein Nießbrauchrecht für die Eltern sinnvoll sein, sodass sie weiterhin dort wohnen oder Mieteinnahmen erhalten. Falls mehrere Kinder da sind, sollte darauf geachtet werden, dass es zu keinen Streitigkeiten kommt – eine klare Regelung ist hier wichtig. Generell lohnt es sich, einen Steuerberater oder Notar hinzuzuziehen, um rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

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Wenn du deinen Kindern zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchtest, ist es wichtig, die geltenden Freibeträge und steuerlichen Regelungen zu beachten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. In Deutschland beträgt der Freibetrag für Schenkungen an Kinder 400.000 € pro Kind alle zehn Jahre. Das bedeutet, dass du innerhalb von zehn Jahren bis zu 400.000 € an jedes deiner Kinder steuerfrei übertragen kannst. Nach Ablauf dieser Frist steht der Freibetrag erneut zur Verfügung.

Schenkungen müssen grundsätzlich dem Finanzamt angezeigt werden, auch wenn der Wert unterhalb des Freibetrags liegt. Die Anzeige sollte innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung erfolgen. Wenn die Schenkung jedoch notariell beurkundet wurde, entfällt diese Anzeigepflicht.

Um rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Schenkung vertraglich zu regeln. Ein notarieller Vertrag schafft Klarheit und verhindert mögliche Streitigkeiten, insbesondere bei größeren Vermögenswerten wie Immobilien. Es ist daher ratsam, sich vor der Durchführung einer Schenkung von einem Notar oder Steuerberater beraten zu lassen. In Augsburg bietet Haack & Schubert Notar professionelle Unterstützung bei der rechtssicheren Gestaltung von Schenkungen an. Schau dich dort um.

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