Die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage erfordert die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Zunächst muss die Zusage zivilrechtlich wirksam sein, beispielsweise durch einen Gesellschafterbeschluss, und darf keine unzulässigen Vorbehalte enthalten. Steuerrechtlich gelten Vorgaben wie das Einhalten von Wartezeiten (z. B. 5 Jahre für das Unternehmen, 2-3 Jahre für den Geschäftsführer) und die sogenannte Erdienbarkeit, die sicherstellt, dass die Zusage angemessen im Verhältnis zur Betriebszugehörigkeit ist.
Ein großer Vorteil ist, dass die Beiträge zu einer Pensionszusage den Unternehmensgewinn mindern, was zu erheblichen Steuereinsparungen führt. Für den Geschäftsführer bedeutet dies, dass hohe Summen steuerfrei investiert werden können. Durch die Flexibilität der Rückdeckung – etwa in Form eines Fondsdepots – wird die Altersvorsorge unabhängig vom Unternehmen gesichert und bietet attraktive Renditechancen.
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass eine Pensionszusage bilanzoptimiert sein kann, wenn sie richtig gestaltet wird. Dies vermeidet Belastungen in der Handelsbilanz. Trotz der steuerlichen Vorteile ist die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen entscheidend, um Probleme mit der Finanzbehörde zu vermeiden. Eine professionelle Beratung ist daher unerlässlich, um das volle Potenzial dieses Modells auszuschöpfen.
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