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Hallo zusammen,

ich wollte mal in die Runde fragen, wie die aktuelle Rechtslage für polnische Pflegekräfte in Deutschland aussieht. Viele werden ja über Entsendungen aus Polen beschäftigt, was durch die EU-Dienstleistungsfreiheit geregelt ist. Doch welche Vorschriften gelten dabei genau?

Ein paar Punkte, die ich gehört habe:

  • Sozialversicherung: In der Regel sind die Pflegekräfte weiterhin in Polen sozialversichert, aber es gibt auch Fälle, wo deutsche Vorschriften greifen.
  • Mindestlohn: Der deutsche Mindestlohn gilt auch für ausländische Pflegekräfte. Wie wird das kontrolliert?
  • Scheinselbstständigkeit: Ein heikles Thema – woran erkennt man, ob die Beschäftigung korrekt geregelt ist?

Vielleicht hat jemand von euch Erfahrung mit diesem Thema oder kann aktuelle Infos teilen. Es wäre super, wenn wir hier etwas Klarheit schaffen könnten, besonders für Familien, die auf Unterstützung angewiesen sind, und für die Pflegekräfte selbst.

Danke im Voraus für eure Antworten!

Beste Grüße,
Julia

1 Antwort

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Hallo Julia,

dein Thema ist wirklich wichtig und ich finde es klasse, dass du dich so gründlich informierst! Hier ein paar Gedanken und Tipps, die dir hoffentlich weiterhelfen:

1. Rechtliche Modelle im Überblick

  • Direkte Anstellung:
    Du bist als Arbeitgeber verantwortlich für die Anmeldung der Pflegekraft bei den Sozialversicherungen in Deutschland. Hier gelten alle deutschen Arbeitsgesetze, einschließlich Mindestlohn, Arbeitszeitregelungen und Kündigungsschutz.
  • Entsendung:
    Hier arbeitet die Pflegekraft offiziell bei einem polnischen Unternehmen, das sie nach Deutschland entsendet. Die A1-Bescheinigung ist Pflicht, um nachzuweisen, dass die Sozialabgaben weiterhin in Polen gezahlt werden. Wichtig ist, dass das polnische Unternehmen seriös ist und sich an die Entsenderichtlinien hält.
  • Selbstständigkeit:
    Die Pflegekraft arbeitet auf eigene Rechnung, benötigt dazu jedoch eine gültige Gewerbeanmeldung und muss nachweisen können, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Das kann in der Praxis schwierig werden, wenn sie nur für einen Haushalt tätig ist.

2. Wichtige Punkte in der Praxis

  • Arbeitszeit:
    Es gelten die deutschen Arbeitszeitgesetze, also in der Regel 8 Stunden pro Tag und maximal 48 Stunden pro Woche. Alles, was darüber hinausgeht, müsste gut dokumentiert und bezahlt werden.
  • Mindestlohn:
    Für angestellte polnische Pflegekräfte gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Für entsendete Kräfte kommt der Mindestlohn des Entsendelandes zur Anwendung, sofern dieser nicht niedriger als der deutsche Mindestlohn ist.
  • Krankenversicherung:
    Bei einer Entsendung ist die Pflegekraft in Polen versichert (Nachweis durch die EHIC oder S1-Bescheinigung). Bei direkter Anstellung in Deutschland muss sie hier versichert werden.
  • Sozialabgaben:
    Bei Entsendung übernimmt das polnische Unternehmen die Abführung. Bei direkter Anstellung bist du als Arbeitgeber verantwortlich.

3. Worauf du unbedingt achten solltest

  • Prüfe bei Entsendungen genau die Seriosität des Vermittlers oder Unternehmens. Es gibt leider auch schwarze Schafe.
  • Stelle sicher, dass die A1-Bescheinigung vorliegt und regelmäßig aktualisiert wird.
  • Bei Selbstständigkeit: Achte darauf, dass die Pflegekraft mehrere Auftraggeber hat, um den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

4. Seriöse Quellen

  • BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales): Infos zu Arbeitszeit, Mindestlohn und Entsendung.
  • Zoll.de: Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns und Arbeitsbedingungen.
  • Europäisches Verbraucherzentrum: Hilfreich bei grenzüberschreitenden Fragen zu Sozialversicherungen.

Falls du tiefer in ein bestimmtes Modell einsteigen möchtest, sag gerne Bescheid!

Viele Grüße
Klaus

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