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von (4.0k Punkte)
Hallo Leute!

Angesichts der ganzen Panik in der Welt gerade habe ich mir einmal ein paar Gedanken über mein Testament gemacht. Bisher habe ich keines, aber ich weiß auch nicht genau wozu ich es brauchen würde. Gibt es bei einem Todesfall nicht sowieso genau festgelegtes Erbrecht? Kann man da überhaupt so wirklich davon abweichen? Wenn nein, macht es dann überhaupt Sinn ein Testament aufzustellen?

3 Antworten

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von (5.6k Punkte)

Hallo!

Ich finde es ist eigentlich nie zu Früh sich über solche Themen Gedanken zu machen. Vor allem in so turbulenten Zeiten...

Natürlich kann man mit der Aufsetzung eines Testamentes von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Sonst hätte es ja wirklich keinen Sinn eines zu schreiben. Es gibt allerdings für bestimmte Verwandtschaftsverhältnisse sogenannte Pflichtanteile. Man kann also z.B. seine Tochter nicht vollständig enterben.

Es gibt bei Testamenten viele Tricks und Kniffe, wie man seinen Nachlass optimal und mit möglichst wenig Erbschaftssteuer aufteilen kann. Am Besten informierst du dich mal auf dieser Seite hier.

LG

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vor von (42.0k Punkte)

In Deutschland gibt es ein gesetzliches Erbrecht, das regelt, wer im Falle eines Todes erbt, wenn kein Testament vorhanden ist. Allerdings ermöglicht ein Testament, von dieser gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und den eigenen Willen klar festzulegen. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In der Regel erben dann Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie gegebenenfalls die Eltern, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und Familienstand. Diese gesetzliche Regelung berücksichtigt jedoch nicht immer individuelle Wünsche oder besondere familiäre Situationen.

Auch wenn bestimmte Personen im Testament nicht bedacht werden, haben nahe Verwandte wie Kinder oder der Ehepartner einen Pflichtteilsanspruch, der in der Regel der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht und in Geld ausbezahlt werden muss. Der Pflichtteil kann nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden, zum Beispiel bei schwerwiegenden Verfehlungen gegenüber dem Erblasser.

Ein Testament ist deshalb sinnvoll, weil es ermöglicht, den Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu regeln. Man kann genau bestimmen, wer was erhält, auch Personen berücksichtigen, die gesetzlich nicht erbberechtigt sind, wie Freunde oder Organisationen. Außerdem kann festgelegt werden, wer den Nachlass verwaltet, um mögliche Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Wichtig ist jedoch, dass ein Testament die Pflichtteilsansprüche gesetzlicher Erben nicht außer Kraft setzen kann. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille rechtlich korrekt umgesetzt wird.

Für umfassende Informationen und Beratung zum Erbrecht, inklusive Testamentsgestaltung und Erbverträgen, kannst du dich an Fachanwältinnen für Erbrecht wenden: https://www.rechtsanwaeltinnen.com/de/rechtsgebiete-leistungen/erbrecht

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vor von (2.1k Punkte)
Hi,

grundsätzlich hast du recht: Wenn kein Testament existiert, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass zuerst Ehepartner und Kinder erben, danach andere Verwandte in einer festgelegten Reihenfolge. Mit einem Testament kannst du aber durchaus von dieser Reihenfolge abweichen – zum Beispiel bestimmte Personen oder Organisationen berücksichtigen, die sonst leer ausgehen würden. Auch kannst du klare Regelungen treffen, um Streit unter den Erben zu vermeiden oder jemanden gezielt absichern. Sinnvoll ist ein Testament also immer dann, wenn du eigene Vorstellungen hast, die über die gesetzliche Erbfolge hinausgehen.

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