In Deutschland gibt es ein gesetzliches Erbrecht, das regelt, wer im Falle eines Todes erbt, wenn kein Testament vorhanden ist. Allerdings ermöglicht ein Testament, von dieser gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und den eigenen Willen klar festzulegen. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In der Regel erben dann Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie gegebenenfalls die Eltern, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und Familienstand. Diese gesetzliche Regelung berücksichtigt jedoch nicht immer individuelle Wünsche oder besondere familiäre Situationen.
Auch wenn bestimmte Personen im Testament nicht bedacht werden, haben nahe Verwandte wie Kinder oder der Ehepartner einen Pflichtteilsanspruch, der in der Regel der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht und in Geld ausbezahlt werden muss. Der Pflichtteil kann nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden, zum Beispiel bei schwerwiegenden Verfehlungen gegenüber dem Erblasser.
Ein Testament ist deshalb sinnvoll, weil es ermöglicht, den Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu regeln. Man kann genau bestimmen, wer was erhält, auch Personen berücksichtigen, die gesetzlich nicht erbberechtigt sind, wie Freunde oder Organisationen. Außerdem kann festgelegt werden, wer den Nachlass verwaltet, um mögliche Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Wichtig ist jedoch, dass ein Testament die Pflichtteilsansprüche gesetzlicher Erben nicht außer Kraft setzen kann. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille rechtlich korrekt umgesetzt wird.
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