Hallo alle zusammen!
Meine Freundin und ich wollen uns ein Haus kaufen. Wir haben uns auch schon einige Häuser angeschaut und dabei einen Favoriten ausgemacht. Derzeit stecken wir in den Verhandlungen mit dem Noch-Besitzer des Hauses. Uns ist wichtig, das alles seine Richtigkeit hat und daher möchten wir auch so schnell wie möglich als neue Besitzer in das Grundbuch eingetragen werden.
Meine Frage wäre nun: Welche Verträge müssen denn vorliegen, beziehungsweise öffentlich beurkundet sein, damit sie im Grundbuch eingetragen werden können?
Ich hoffe, jemand hier im Forum kann mir trotz der etwas speziellen Frage weiter helfen.
Danke schon mal!
Liebe Grüße,
Sokrates