Siehe hierzu § 4 des ArbZG: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
und zusätzlich noch § 22 ArbZG: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html
Zitat aus § 22: "(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig:
[...]
2. entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt
[...]
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden."
Dein Arbeitgeber MUSS dir/euch also eine Pause gewehren. Wenn er das nicht tut, verstößt er gegen das ArbZG. An deiner Stelle würde ich mich entweder an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden oder an das Amt für Arbeitsschutz.