Für die römisch-katholische Kirche gilt laut wikipedia:
Das Gehalt der katholischen Bischöfe in der Bundesrepublik Deutschland wird nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern aus zusätzlichen Beiträgen der Länder an die Bistümer (Dotationen) bezahlt. Die Diözesanbischöfe in Bayern erhalten eine Jahresrente unmittelbar aus dem Landeshaushalt.
Die Höhe der der Bischofsgehälter orientiert sich an der Beamtenbesoldung. Es gibt hierbei Unterschiede zwischen den Diözesen und den Bundesländern. Erzbischöfe werden maximal nach Besoldungsgruppe B 10 bezahlt, dies entspricht einem Monatseinkommen einschließlich Zulagen, geldwerter Vorteile und umgerechnetem 13. Monatsgehalt von etwa 12.000 Euro. Die Diözesanbischöfe von Freiburg (Erzbischof) und von Rottenburg-Stuttgart werden beide nach B 8 besoldet, die Weihbischöfe des Erzbistums Freiburg werden nach B 4 bzw. B 6 besoldet, die Weihbischöfe des Bistums Rottenburg-Stuttgart nur nach B 2/B 3. Der Diözesanbischof von Speyer ist in B 7 eingewiesen, sein Weihbischof in B 4. Die beiden bayerischen Erzbischöfe werden ungefähr nach B 11 bezahlt, die übrigen fünf bayerischen Diözesanbischöfe nach B 6.
Grundlage der Zahlungen sind Verträge aus dem 19. Jahrhundert als im Zuge der Säkularisierung Kirchengüter enteignet wurden. Im dazu bis heute gültigen Konkordat aus dem Jahre 1924 heißt es dazu: "Der Staat wird die bischöflichen Stühle mit einer Dotation in Gütern und ständigen Fonds ausstatten ... wobei dem Geldwerte vom Jahre 1817 Rechnung zu tragen ist."