Ich stand vor genau derselben Situation und dachte zuerst, innerhalb meiner Wohnung kann ich sowieso alles selbst entscheiden. Nachdem ich mich dann näher eingelesen habe, habe ich gemerkt, dass Balkon-Außenteile meistens Gemeinschaftseigentum sind. Mir hat ein Beitrag in diesem Blogartikel sehr geholfen, weil dort verständlich erklärt wird, was Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum wirklich bedeutet. Gerade Fenster, Fassade oder Balkonbrüstung darf man eben nicht ohne Beschluss verändern. Ich habe dann das Vorhaben ordentlich in der Eigentümerversammlung vorgestellt statt einfach zu bauen. Mit Skizzen und Begründung wurde es am Ende sogar genehmigt. Hätte ich einfach angefangen, hätte ich es vermutlich wieder zurückbauen müssen. Seitdem kläre ich bauliche Änderungen immer vorher ab und spare mir viel Stress mit den Nachbarn.