Hallo,
ob Urlaubsgeld pfändbar ist, hängt davon ab, wie es im Einzelfall behandelt wird und welchen Zweck es erfüllt. Grundsätzlich gehört Urlaubsgeld wie andere Einkünfte zu deinem Arbeitseinkommen, und unter bestimmten Bedingungen kann es gepfändet werden, wenn eine Pfändung deines Einkommens vorliegt. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen Zusatzleistungen wie Urlaubsgeld teilweise geschützt sein können, zum Beispiel wenn sie zweckgebunden sind oder bestimmte gesetzliche Vorschriften greifen. Wenn du dich genauer darüber informieren möchtest, unter welchen Voraussetzungen Urlaubsgeld pfändbar ist und was du in so einem Fall wissen solltest, kannst du dir die Erläuterungen bei https://rechtstipps.net/ist-urlaubsgeld-pfaendbar-was-muessen-sie-wissen/ ansehen. Dort wird erklärt, welche Regelungen im Zusammenhang mit Urlaubsgeld und Pfändung gelten, sodass du besser einschätzen kannst, wie sich das in deiner Situation auswirkt.