Die Abgabefristen für die Steuererklärung 2025 richten sich nach der Art der Abgabe und ob man steuerpflichtig zur Abgabe verpflichtet ist. Für Privatpersonen ohne steuerliche Beratung endet die reguläre Frist am 31. Juli 2026. Das gilt, wenn du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben – etwa weil du mehrere Einkünfte hattest oder Lohnersatzleistungen bezogen hast.
Wenn du deine Erklärung freiwillig abgeben möchtest, also beispielsweise eine Rückerstattung erwartest, hast du dafür sogar bis zu vier Jahre Zeit – in diesem Fall also bis zum 31. Dezember 2029. Gibst du deine Erklärung über einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein ab, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar 2027.
Eine Fristverlängerung über diese Daten hinaus ist grundsätzlich nur auf Antrag beim Finanzamt möglich – und auch nur dann, wenn du gute Gründe dafür vorlegen kannst. Verpasst du die Frist ohne triftigen Grund, drohen Verspätungszuschläge, die automatisch festgesetzt werden können. Diese liegen bei mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung.
Auch Zinsen auf Steuernachzahlungen können ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres anfallen. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig mit der Steuererklärung zu beschäftigen – idealerweise schon im Frühjahr. Dann hast du noch ausreichend Zeit für Rückfragen, Belege oder Korrekturen.
Die genauen Fristen und weitere nützliche Infos findest du auch in verständlicher Form online, zum Beispiel unter dieser Seite. Das kann dir helfen, dich gezielt vorzubereiten und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Ich empfehle außerdem, alle relevanten Unterlagen über das Jahr hinweg systematisch zu sammeln – das spart Zeit und Nerven.