Es gibt eine sogenannte Pauschalsteuer für Minijobs, die muss jedoch nicht gezahlt werden.
Hier ein paar allgemeine Informationen:
- der Mindestlohn wurde auf 12 € die Stunde angehoben
- dadurch steigt der Verdienst bei Minijobs von 450 € auf 520 €
- Die Pauschalsteuer beträgt 2 % und wird meist vom Arbeitgeber übernommen (dies ist jedoch nicht verpflichtend)
- zahlt der Arbeitgeber keine Pauschalsteuer, muss der Lohn mit dem normalen Steuersatz versteuert werden.
Bedeutet, dass du mit deinem künftigen Chef sprechen solltest, wie er dies handhaben möchte.
Sagt er, dass er die Pauschalsteuer von 2 % bezahlt, dann musst du lediglich wissen, dass du keine Werbungskosten geltend machen kannst.
Möchte er die 2 % nicht bezahlen, dann ist es so, dass der Verdienst aus deinem Minijob zu deinem normalen Gehalt angerechnet wird und der übliche Steuersatz gilt. Ist dies der Fall, dann kannst du bei deiner nächsten Steuererklärung Werbungskosten geltend machen.