Die Düsseldorfer Tabelle ist nur eine Richtlinien, nichts bindendes. Die Behörden und auch die Gerichte, richten sich nur danach. Damit die Eltern zu mindestens mal eine Orientierung haben. Die eigentliche Berechnung findet durch das Jugendamt statt, aber auch nur dann, wenn sich die Eltern nicht einig oder wenn das Elternteil, wo das Kind lebt, eine Prüfung verlangt, um z.B. einen Titel zu erwirken.
Aber hier wird auch nur mit Wasser gekocht und jeder weiß, dass auch in einem Jugendamt keine Personen aus dem Finanzwesen sind, somit werden die Berechnung nach Basisplan gemacht und das wars. Bekommst eine Berechnung, wo du in die Unterhaltsstufe I eingestuft wirst (Mindestunterhalt), wirst du nicht viel machen können bzw. solltest du auch nichts machen. Denn wir reden von den Mindestunterhalt. Geht eine Berechnung in Stufe II lohnt es sich immer, die Berechnung von einem Anwalt wie
https://hirschfelder-walisko.de/ prüfen zu lassen. Denn es kann gut sein, dass das JA sich verrechnet hat und du eigentlich noch Stufe I wärst.