Hallo Anja,
ja für die Jahre 2020 und 2021 gibt es eine Entlastung für Arbeitnehmer, die im Homeoffice tätig waren / sind.
Dabei gibt es jedoch ein paar Punkte zu beachten.
Die Entlastung bezieht sich auf 120 Arbeitstage im Jahr und wird mit 5 € pro Tag angerechnet, somit ergibt sich pro Jahr ein Höchstbetrag von 600 €. Die Homeoffice-Pauschale gibt es dann, wenn ein echtes häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegt.
Einrichtung, Ausstattung, Arbeitsmittel und Telekommunikation können ebenfalls abgesetzt werden. Jedoch gibt es auch hier gewisse Dinge zu beachten.
Des weiteren kann auch ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt werden. Je nachdem, ob das Haus oder die Wohnung gemietet oder gekauft ist, gibt es gewisse Dinge zu beachten.
Da ich mich selbst noch nicht so gut in dem Thema auskenne, habe ich dir einen Artikel herausgesucht, welcher dir deine Frage gut beantwortet. In dem Artikel findest du auch einen Berechnungsbogen für das häusliche Arbeitszimmer, diesen kannst du dir herunterladen.
Hier findest du den Artikel: Homeoffice wegen Corona – Was ist steuerlich absetzbar?