vllt findest du hier was:
Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt)
http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo/anlage_11.html
Dort unter 2. Abschnitt:
Gebühren der Behörden im Landesbereich
--> 1. Fahrerlaubnis und Führerschein
--> 202: Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, und/oder Ausfertigung des Führerscheins
und dann trifft bei dir wahrscheinlich 202.3 zu:
nach vorangegangener Versagung oder Entziehung der in- oder ausländischen Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, nach vorangegangenem Verzicht auf die in- oder ausländische Fahrerlaubnis oder nach Verhängung einer Sperrfrist
33,20 bis 256,00
oder 202.4:
als Ersatz
17,90 bis 35,80