Habe das dazu gefunden:
"Die Armbrust war bisher nicht vom Waffengesetz
erfasst. Neu: Armbrust ist nun ein den Schusswaffen
gleichgestellter Gegenstand.
Anlage 1, Abschnitt1, UA 1, Ziff. 1.2.2 -
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper
gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine
Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z.B. Armbrüste, Pfeilabschussgeräte).
Für den Umgang ist also gem. § 2 Abs. 1 WaffG ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich."
denke also schon, dass du da was brauchst