Naja, diese Steuer musst du deshalb zahlen, damit du für die Zulassung und das Halten eines Fahrzeuges berechtigt bist.
Seit Juli 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer, die Erhebung und Verwaltung der Kfz-Steuer unterliegt seitdem also der Bundesfinanzverwaltung. Nach §1 Kraftfahrzeugsteuergesetz bezahlt ein Fahrzeughalter die Kfz-Steuer für das Halten von inländischen oder von ausländischen Fahrzeugen, die sich im Inland befinden. Inländisch ist ein Fahrzeug, dass im Inland zugelassen wurde. Ein ausländisches Fahrzeug ist entsprechend im Zulassungsverfahren eines anderen Staates zugelassen worden.
Wie du die genaue Kfz-Steuer berechnest, kannst du hier nachlesen! Viel Spaß mit deinem Weihnachtsgeschenk!