Guten Morgen Horst,
Renovierungskosten kann man tatsächlich von der Steuer absetzten, hier gibt es jedoch ein paar Dinge, die man beachten muss.
Der Höchstbetrag der Abschreibung liegt bei 6.000 € und es können 20% der Kosten abgesetzt werden (max. 1200 Euro pro Jahr).
Dabei muss man jedoch beachten, dass hier keine Materialkosten angesetzt werden können, sondern lediglich Personalkosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten. Hier ist es am besten, wenn man eine Rechnung mit den unterschiedlichen Posten aufzeigen kann.
Bevor man eine Abschreibung machen kann müssen jedoch noch gewissen Voraussetzungen erfüllt werden. Es muss sich zum Beispiel um ein eigengenutztes Wohnhaus handeln und die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt und per Überweisung gezahlt werden.
Dann gibt es noch den Sonderfall: Energetische Sanierung da gelten wieder andere Voraussetzungen.
Schau mal hier ist ein Artikel, welcher dir alles erklärt: Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen