Wenn ich mich nicht irre sind es ab ca. 2,5 oder 3 Stunden Flugverspätung oder natürlich auch, wenn der Flug abgesagt wurde. Egal aus welchem Grund auch, hast du dann das Recht auf eine Entschädigung der Kosten. Wenn man die Nacht dort verbringen muss, dann müssen dir die Fluglinien eine Unterkunft suchen...meist ein Hotel. Nichtsdestotrotz hast du bei einem nicht stattgefundenen Flug das Recht auf eine Kostenentschädigung. Da muss man schon sehr oft mit den Fluglinien darum kämpfen bzw. streiten. Meine Partnerin hatte das im letzten Sommer. Sie wollte von Marokko zurückfliegen und der Flug wurde abgesagt. Die Fluglinie hat sich zwar um eine Unterkunft gekümmert, aber der nächste Flug war erst 24h später! Sie kam natürlich einen Tag zu spät zur Arbeit. Nun streitet sie (nach einem halben Jahr) noch immer mit der Fluglinie um eine Entschädigung der Flugkosten. Wie es ausschaut, muss es wohl (leider) ein Anwalt übernehmen.