Es gibt dafür die sogennanten Pfändungsfreigrenzen, die abhänig von Ulterhaltsverpflichtungen (Frau, Kinder) Freibeträge garantieren. Kommt man über den Freibetrag muss man einen Teil des Überbetrages abgeben. Damit werden die Kosten des InsoVerwalters und danach die Gerichtskosten und die Schulden getilgt.