Ob es sich bei der vorliegenden Zahnzusatzversicherung um einen guten Versicherer handelt, erkennt man meist daran, wenn er Leistungen wie zum Beispiel Kosten für zahnerhaltende Behandlungsmaßnahmen inklusive Zahnreinigung erstattet. Je nach Versicherer besteht eine Kostenübernahme zwischen 75 und 90 Prozent, sofern Zahnbehandlungen durch einen Privatarzt durchgeführt werden müssen. Mit einer Zahnzusatzversicherung im Gepäck, kann man auf jeden Fall sicher sein, dass 50 bis 80 Prozent der Kosten für notwendige Behandlungsmaßnahmen erstattet werden. Jedoch gestaltet sich die Erstattung von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich. Häufig müssen Versicherer eine Wartezeit verstreichen lassen, bis ihr Versicherungsschutz greift. Andere Versicherer haben die Besonderheit, dass sie nur erstatten, wenn sich die Krankenkasse beteiligt. Wiederum andere leisten erst dann, wenn die Krankenkasse nicht eingreift.
In jedem Fall empfiehlt es sich einen Vergleich der unterschiedlichen Zahnzusatzversicherungen durchzuführen: https://www.testsieger-berichte.de/zahnzusatzversicherung-test/. Damit man unter den Versicherungen, jene Police findet, die auch den Bedürfnissen entspricht, ist es sinnvoll einen Berater zu Rate zu ziehen.