Hallo,
bei meiner Mutter wurde vor Kurzem eingebrochen. Dabei wurde sowohl die Haus- sowie auch die Wohnungstür aufgebrochen und dementsprechend beschädigt.
Nun soll laut Vermieter meine Mutter für den Schaden an der Haustür aufkommen! Ich finde, das hört sich verrückt an, schließlich ist es nicht ihre Schuld, dass in ihre Wohnung eingebrochen wurde. Ich habe im Internet schon ein wenig recherchiert und bin dabei auf diesen Artikel gestoßen: http://www.schlüsseldienst-wuppertal.org/einbruchschaden-zahlt-mieter-oder-vermieter/ Dort wird meiner Vermutung recht gegeben, aber um sicher zu gehen, wollte ich mal nachfragen, ob hier vielleicht jemand aus eigener Erfahrung mitteilen kann, wie die Rechtslage in diesem Fall ist.
Viele Grüße!