Hey
deine Frage zur Begleitperson beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) ist total verständlich, denn da gibt es viele Regeln, die man kennen sollte, bevor es losgeht. Grundsätzlich gilt: Es muss nicht nur ein Elternteil als Begleitperson eingetragen sein. Du darfst unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Begleitperson fungieren, auch wenn du nicht zur direkten Familie gehört — wichtig ist vor allem, dass du zuverlässig und geeignet bist.
Damit du als Begleitperson eingetragen wirst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Du musst mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse sein (also z. B. Klasse B für Pkw) und darfst nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben. Wenn das auf dich zutrifft, kannst du im Antrag für das begleitete Fahren als Begleitperson eingetragen werden – egal ob du Elternteil, Tante, Onkel oder gute Bekannte bist.
Das bedeutet: Ja, du darfst als Begleitperson fungieren, auch wenn es außerhalb der Familie ist, solange du die Voraussetzungen erfüllst und im Begleitpersonen-Antrag eingetragen wirst. Deine Schwester kann dich einfach im Antrag angeben, und die Fahrschule bzw. die Führerscheinstelle trägt dich dann offiziell ein.
Falls ihr bei der Fahrschule noch Fragen habt oder konkrete Infos zum Ablauf möchtet – z. B. wie Theorie- und Praxisunterricht organisiert sind – dann könnt ihr euch auch direkt dort erkundigen. Die Fahrschule Eggerl in Wasserburg hat Infos zu den Kursen und zur Ausbildung (z. B. auch Motorrad, falls das irgendwann ein Thema sein soll): https://fahrschule-eggerl.de/fahrschule/motorrad/. Die können euch sicher genau erklären, wie ihr am besten vorgeht.