Sehr geehrten Damen und Herren,
Meine Geschichte: Ich hatte durch einen kündigung bei meinem alten arbeitgeber eine zeit während der ausbildung knapp3-4 monate in der ich arbeitslos war und (in der ich auch nicht die berufsschule besucht habe weil mich keiner drauf hingwiesen hatte) habe den rechtstreit gegen ihn gewonnen bin dann aber in einen anderen betrieb gewechselt.
Mustte dann eigentlich meine ausbildung verlängern durch die das fehlen in der schulzeit, konnte es aber verkürzen durch mein gutes zwischenzeugnis. Habe nun aber durch die verkürzung anscheinend doch keine berüksichtigung auf die noten des schulzeugniss erhalten. Es währen 0,3 im durchschnitt um mein ziel zu erreichen.
Ich war auch während meiner schulzeit auffallend aktiv im positiven sinne habe immer sehr gut mitgearbeitet und habe in meiner abschluss prüfung zur ausbildung im beruflichen teil die bestnoten geschrieben und erarbeitet von knapp 90 leuten.
Stehe auch im schriftlichen kontakt mit der schule.
Meine Fragen: Gibt es evtl Ähnliche Fälle bzw vergleichfälle die erfolgrich wahren ?
Oder auch gerichtsurteile die mich unterstützen könnten ?