Als Diskobesitzer bin ich ja dafür verantwortlich auf den Jugendschutz zu achten und muss ihn durchsetzen. Sonst werd ich bestraft.
Ausweise können nur freiwillig überlassen werden. Als Pfand eben. Sonst wäre das Diebstahl. Ansonsten sind sie doch Eigentum der Bundesrepublik, soweit ich weiss.
Man stimmt also zu, wenn man rein will, den Ausweis als Pfand zu hinterlassen.
Es ist also legal, weil man vorübergehend sein Recht an Besitz aufgibt.
Interessanter wäre es was passiert, wenn man nicht rechtzeitig die Disco verlässt.
Dann kann man wahrscheinlich den Discobesitzer auf Herausgabe verklagen. Er sollte aber kein Interesse daran haben, weil damit ja auch klar ist, dass in seiner Disse nach 24 Uhr noch Unter-18-jährige waren...