Droh ihm mit §985 BGB.
Als Eigentümer des Pakets, kannst du den (ungerechtfertigten) Besitz von ihm herausverlangen. Notfalls mit dem Anwalt, wenn er nicht einlenkt. Die Vorrechnung der Gerichts- und Anwaltskosten sollten ihn überzeugen, denn die wird er wohl (nach Sachlage wie von dir beschrieben) als Prozessverlierer tragen müssen.