Knuddel! ;)
Droh ihm mit §985 BGB. Als Eigentümer des Pakets, kannst du den (ungerechtfertigten) Besitz von ihm herausverlangen. Notfalls mit dem Anwalt, wenn er nicht einlenkt. Die Vorrechnung der Gerichts- und...
und dass war dann der schluss????
theoretisch ja, wenn die Simkarten stimmen glaub ich. Finanziell lohnt sich das aber wegen Zollgebühren nicht. Schon allein wegen Gewährleistungsansprüchen würde ich mir nie im EU-Ausland Technik kauf...