http://twitter.com/malte23 hat diese Frage auf Twitter gestellt: Was macht man wenn der Nachbar ein Paket entgegen genommen hat weil man selbst nicht da war, er es aber nicht mehr raus gibt? #followerpower
Droh ihm mit §985 BGB.
Als Eigentümer des Pakets, kannst du den (ungerechtfertigten) Besitz von ihm herausverlangen. Notfalls mit dem Anwalt, wenn er nicht einlenkt. Die Vorrechnung der Gerichts- und Anwaltskosten sollten ihn überzeugen, denn die wird er wohl (nach Sachlage wie von dir beschrieben) als Prozessverlierer tragen müssen.
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