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Das Bauspardarlehen kann gemäß § 1 Abs. 3 des Bausparkassengesetzes (BspKG) für folgende wohnwirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden: 1. Die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung
Die wurden schon vor längerem wieder eingestampft. Hat sich wohl nicht gelohnt. Es gibt soweit ich das sehe nur noch ne englischsprachige Version, die aber auch an das deutsche Netzwerk angeschlossen
... und hier auch noch der erste Kommentar ;)
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