Einfach und Einbürgerung sind, glaube ich, zwei Wörter, die nicht so ganz zusammen passen, da sich ja immer mal wieder was ändert und verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es funktioniert. In einem Artikel des Stadtmagazins Prinz von Berlin - nämlich unter https://prinz.de/berlin/artikel/neues-einbuergerungsrecht-was-sich-ab-jetzt-aendert/ - stand neulich, dass man mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt haben muss. Waren das nicht mal acht Jahre? Sehr informativ und hilfreich der Artikel wie so viele in dem Onlinemagazin.
Gute Frage! Nein – alleine durch Heirat mit einem deutschen Staatsbürger bekommt dein Partner nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Die deutsche Staatsbürgerschaft muss separat beantragt werden, in der Regel über den Weg der Einbürgerung. Dafür sind einige Voraussetzungen nötig: Zum Beispiel ein ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Deutschkenntnisse, ein bestandener Einbürgerungstest („Leben‑in‑Deutschland“-Test), und oft auch ein regelmäßiges Einkommen ohne Sozialhilfe.
Wenn dein Partner noch nicht gut Deutsch spricht, ist das besonders wichtig, weil die Sprachfähigkeiten von Behörden geprüft werden. Außerdem wird seine Integration in die Gesellschaft bewertet – wie zum Beispiel, ob er Kenntnisse über die Grundordnung Deutschlands hat. Nach der Einbürgerung kann er dann tatsächlich deutscher Staatsbürger sein – unabhängig davon, dass ihr verheiratet seid.
Für die Vorbereitung auf die Einbürgerung ist besonders der „Leben‑in‑Deutschland“-Test relevant. Mehr Infos dazu gibt’s hier: SBC Sprachschule
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