Ich überlege, mir einen PhDr.-Titel aus der Slowakei oder Tschechien verleihen zu lassen. Wie wird dieser Titel in Deutschland eigentlich rechtlich behandelt? Darf man ihn führen, und was muss man bei der Anerkennung beachten?
Der PhDr. (Doctor philosophiae) ist ein akademischer Grad, der traditionell in Tschechien, der Slowakei und einigen anderen osteuropäischen Ländern verliehen wird. Er ist nicht direkt mit dem deutschen „Dr. phil." gleichzusetzen, auch wenn er ähnlich klingt.
Rechtliche Lage in Deutschland:
Anerkennungsprozess:
Wichtige Hinweise:
Fazit: Der PhDr. kann in Deutschland geführt werden, aber nicht als „Dr." und nur mit korrekter Herkunftsangabe. Wer ernsthaftes Interesse hat, sollte sich vorab bei der ZAB über die spezifische verleihende Institution informieren.
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