Es gibt eine sogenannte Pauschalsteuer für Minijobs, die muss jedoch nicht gezahlt werden.
Hier ein paar allgemeine Informationen:
Bedeutet, dass du mit deinem künftigen Chef sprechen solltest, wie er dies handhaben möchte. Sagt er, dass er die Pauschalsteuer von 2 % bezahlt, dann musst du lediglich wissen, dass du keine Werbungskosten geltend machen kannst. Möchte er die 2 % nicht bezahlen, dann ist es so, dass der Verdienst aus deinem Minijob zu deinem normalen Gehalt angerechnet wird und der übliche Steuersatz gilt. Ist dies der Fall, dann kannst du bei deiner nächsten Steuererklärung Werbungskosten geltend machen.
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