Wir spielen mit dem Gedanken, im nächsten Jahr eine kleine Ferienwohnung auf Menora zu kaufen, da wir dort sehr gerne Urlaub machen. Wir versuchen aktuell uns so umfassend wie möglich zum Thema zu informieren, weil wir schon oft gehört haben, dass (deutsche) Käufer über's Ohr gehauen wurden.
Ist es wirklich so, dass der Verkäufer eine Art Steuervorauszahlung leisten muss, die der Käufer begleichen muss, sollte der Verkäufer dem nicht nachkommen? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Die Vorgaben für den Immobilienkauf in Spanien sind in der Tat recht verworren. Diese Regelung, von der du sprichst, trifft glaube ich nur dann zu, wenn jemand, der nicht in Spanien ansässig ist, Käufer Immobilie ist. Ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe, bin ich mir aber ehrlich gesagt nicht. Auf http://www.spanisches-immobilienrecht.de/kauf-verkauf-immobilie-spanien-besteuerung-pflichten/ wird das Thema recht umfangreich abgehandelt, schau dir den Artikel doch vielleicht einfach einmal an. :)
Natürlich wird man hier weniger wahrscheinlcih in eine Falle tappen, wenn man vor Ort einen kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartner als Makler findet. Da Ihr offenbar öfter auch vor ort seid, helfen euch vielleicht die Tipps aus diesem Blogeintrag [Makler auf Mallorca finden](http://blog.immobilien-puerto-portals.de/makler-auf-mallorca-finden/) hier, vor Ort jemanden zu finden, der euch nicht nur beim Finden der Immobilie, sondern auch bei der Beantwortung aller Rechtsfragen helfen kann.
LG HN
Schau mal bei Spanischem Immobilenrecht nach.
Bereits bei der Auswahl der Immobilie ist es wichtig einen Berater (Makler) mit einzubeziehen, der das Landesrecht genau kennt und auch weis, welche Nebenkosten den Käufer erwarten.
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