hey hey :)
man darf ja in deutschland schon noch "betrunken" fahrrad fahren solang man unter 1,6 promille bleibt.
nun hab ich auf einer bußgeldseite gesehen, dass wenn man auffällig fährt, kann man auch unter 1,6 promille belangt werden.
jetzt steht da aber "variables Bußgeld"... was darf ich mir darunter vorstellen? weil ich wollte jetzt am wochenende mal wieder aufn tanz fahren und da wird sicher was getrunken :D